Interne Risikokommunikation
Unternehmensintern kann man einerseits Hinweise auf Risiken seitens des Managements, gerichtet an die Mitarbeiter, andererseits umgekehrt Hinweise der Mitarbeiter an das Management unterscheiden.
Kommunikation ist dabei unbedingt als ein 2-Wege-System zu verstehen. Auch im Falle der risikobezogenen Kommunikation, die vom Management ausgeht, ist also unter einer “Verlautbarung” solange keine Kommunikation zu verstehen, als nicht unzweifelhaft klar ist, dass auch Rückmeldungen der Mitarbeiter willkommen sind.
Wenn das Risikomanagement eines Unternehmens für die ernsthaften Hinweise der Mitarbeiter nicht völlig aufnahmebereit und -fähig ist, kann es nie zu einem verantwortbaren Ergebnis kommen, da nicht gewährleistet ist, dass die Risikoumgebung des Unternehmens komplett und zeitnah erkannt wird. Aufnahmebereitschaft ist dann gewährleistet, wenn alle Beteiligten wissen, wo sie Hinweise auf Risiken abgeben können, was zu tun ist, wenn der Weg der ersten Wahl ausnahmsweise versperrt ist, welche Not- und Eilmaßnahmen ggf. erlaubt bzw. zwingend erforderlich sind. Es sollte also klare und einfache interne Regelungen über die Informationskanäle, die Art der Informationen (das Datenformat und der Typ des Inhalts) und Ausweichmöglichkeiten geben. Diese Kanäle erweisen sich erst dann als zuverlässig, vertrauenswürdig und effizient, wenn es auch eine Rückmeldung (“Kommunikation”) an den Hinweisgeber gibt, wie mit seiner Information umgegangen wird, tunlichst in der Weise, dass der Hinweisgeber überzeugt sein darf, dass von zuständiger Seite das richtige getan wird, um mit dem Risiko umzugehen (wenn “nichts” – dann auch warum...) und dass das Risiko auch in Zukunft nicht aus dem Auge verloren wird.
Das ist also u.a. mit dem Überwachungssystem gemeint, das § 91 II AktG fordert. Entsprechendes fordert in den USA etwa der
Oxley Act von 2002. Da Risikomanagement – in unterschiedlichen Formen – in jeder Organisation nötig ist, also nicht erst bei einer bestimmten Unternehmensgröße anfängt, ist ein Risikomonitoring-System von jedem Unternehmen und jeder Organisation gefordert, damit – wie der Gesetzgeber schreibt – “den Fortbestand ... gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.”

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