Ombudsmann
Ein externer Ombudsmann, zumeist mit Rechtsanwaltsprivilegien ausgestattet, gehört heute in Deutschland zum Standard für Compliance Systeme. Seit 2008 ist Björn Rohde-Liebenau Whistleblower Ombudsmann großer Unternehmen. Seit 2004 unterstützt er mit RCC Risk Communication Concepts die Einrichtung entsprechender Systeme in nationalen und internationalen Unternehmen jeder Größe. Hinweisgeber / Whistleblower, die Björn Rohde-Liebenau als Ombudsmann erreichen wollen, benutzen bitte die ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten, alternativ die auf dieser Webseite genannten.
Für Whistleblower ist der Engpass oft das Vertrauen. Wenn Sie sich deshalb nicht an einen Vorgesetzten oder den Compliance Officer wenden können oder wollen, dann werden sie das auch nicht über ein besonderes Telefon oder Computersystem tun. Selbst wenn sie ausnahmsweise wirklich sicher anonym kommunizieren können, wird es ihnen darauf ankommen, wer letztlich ihren Hinweis entgegen nimmt und bearbeitet. Wer mit der Materie vertraut ist weiß, dass mit abnehmendem Vertrauen die Gefahr einer kaum steuerbaren Streuung von Informationen in den öffentlichen Raum steigt.
Der Whistleblower Ombudsmann ist eine höchst vertrauliche, informelle Anlaufstelle für Hinweisgeber. Im Idealfall kann er ohne nennenswerte Hürden angesprochen werden, um Hinweise vorzuklären, bei denen es unklar ist, ob es sich um einen Fall handelt, wie dramatisch sie sind, oder wer zuständig wäre. Er bespricht mit dem Hinweisgeber das Ob und das Wie einer Weitergabe, die dann nur mit Zustimmung des Hinweisgebers erfolgt. Der Hinweisgeber wird in seiner Eigenverantwortung gestärkt, das Unternehmen erfährt möglichst frühzeitig was es erfahren muss – der Hinweisgeber kann sagen, was gesagt werden muss – und möglichst so, dass es auch gehört wird. Dafür steht der Ombudsmann ein.
