Schnelleinstieg für Arbeitnehmervertreter und Interessenvertreter

Ganz aktuell ist hier auf das Ende 2005 erschienene Büchlein

Whistleblowing – Beitrag der Mitarbeiter zur Risikokommunikation
Björn Rohde-Liebenau, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 159, ISBN 3-86593-036-0

hinzuweisen. Es ist der erste Praxisratgeber zum Thema Whistleblowing und interne Risikokommunikation in deutscher Sprache und einer der ganzen wenigen weltweit, die sich speziell an Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft und besonders an Betriebsräte und die Personalvertretung wenden.

Auf der internationalen Ebene haben sich Vertretungen der Arbeitnehmer - ICFTU (International Confederation of Free Trade Unions, der DGB ist Mitglied), TUAC und die internationale Dienstleistungsgewerkschaft Public Services International (PSI) - längst für einen wirksamen Whistleblower-Schutz ausgesprochen. Das DGB Angestelltensekretariat befaßte sich bereits 1997 eingehend mit dem Thema. Es ist also explizit Gewerkschaftsanliegen, die wohl verstandenen Interessen aller Beschäftigten wie auch der Hinweisgeber selbst durch einen verbesserten Whistleblower Schutz zu wahren. Der DGB ist aber auch in der Folgezeit aktiv geblieben und hat 2003 beim Bundesvorstand eine Arbeitsgruppe Whistleblowing eingesetzt. Zudem hat der Vertreter des DGB im Rahmen der Beratungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex eine Regelung vorgeschlagen, nach der die Unternehmen aufgefordert werden, ein Verfahren zum geregelten Umgang mit Informationen interner Hinweisgeber einzurichten. Der Vorschlag des DGB wurde wohlwollend aufgenommen und befindet sich aktuell in der Diskussion der Kodex-Kommission.

Die wichtigste Unterstützung der Kollegen besteht darin, offene, abgesicherte Kanäle für eine interne Risikokommunikation zu schaffen. Dazu finden Sie auf diesen Seiten einige Ansatzpunkte. Arbeitnehmer- und Interessenvertreter können im akuten Einzelfall oder in einem längerfristigen Prozess aktiv werden. Vorrangig können Sie hier Unterstützung bei der Strategiebildung erwarten, ebenso bei der Vermittlung von Grundkenntnissen zur eigenen Beratung der Kollegen und Informationen über verfügbare Hilfen.

1. Strategiebildung bedeutet hier, Interessenvertreter in den Stand zu versetzen, in einer Organisation eine aktive Rolle bei der Erstellung von Regelungen zum Umgang mit interner Risikokommunikation zu übernehmen. Gerade dann, wenn die Leitung sich nicht sicher ist, ob sie dabei mit den Arbeitnehmern als Partner rechnen kann, ergeben sich aus einer solchen Beratung heraus gute Chancen gemeinsam zu sinnvollen Regelungen zu kommen.

Es gibt zwar Mindestanforderungen an geeignete Regelungen und für den Schutz von Whistleblowern, die auch auf diesen Seiten dargestellt werden. Da diese Grundkonzepte aber immer noch auf die vorhandenen Managementstrukturen und die jeweilige Größe des Unternehmens oder der sonstigen Organisation angepaßt werden müssen, kann es kein Patentrezept oder “Formular” geben. Die bei uns vorhandene Erfahrung in der Erstellung solcher Regelungen und ihrer praktischen Einführung, können Sie jedoch nutzen, um auch arbeitnehmerseitig Neuerungen anzuregen, die über Betriebsvereinbarungen oder entsprechendes allen nutzen werden. Auch die dafür nötigen Vorüberlegungen und den Prozess der Strategiebildung können wir unterstützen.

2. Wir bieten Seminare und Training für die Berater von Whistleblowern an. Im Umgang mit dem Thema “Interne Risikokommunikation” ist es vorrangige Aufgabe der Arbeitnehmervertretungen, potentielle Whistleblower zu ihrem eigenen Schutz zu beraten und Whistleblower, die schon aktiv geworden sind, nach Möglichkeit vor Schaden zu schützen. Es kommt dabei vor allem darauf an, die Situation richtig einzuschätzen, unnötige weitere Gefährdungen zu vermeiden und festzustellen, wo ggf. weiterer Beratungsbedarf besteht. Die eigentliche Rechtsberatung kann und darf ein Betriebsrat nicht selbst übernehmen. Von ihm wird aber im Grunde schon heute erwartet, dass er Hilfe leistet, um unnötigen Schaden abzuwenden. Dazu müssen die Mitglieder der Interessenvertretung selbst das Phänomen Whistleblowing / Interne Risikokommunikation und die Situation, in die sich die Beteiligten begeben, verstanden haben. Dazu und zu den Konsequenzen, die sich daraus ergeben, erhalten Sie bei uns Beratungsangebote – von der Einzelberatung bis zum Workshop für einen größeren Kreis.

3. Um in einer Organisation sinnvolle Strukturen zur internen Risikokommunikation einzuführen oder um als Arbeitnehmervertretung ein gutes Beratungsprogramm anbieten zu können, bieten wir Ihnen Informationen über die verfügbaren Hilfen. Sinnvoll ist es, den individuellen Beratungsbedarf zu ermitteln. Dazu nehmen Sie am besten per e-mail oder Telefon Kontakt auf. Natürlich steht als Unterstützung jetzt auch der bei der Böckler Stiftung erschienene Ratgeber Whistleblowing zur Verfügung.