Schnelleinstieg für Unternehmen
1. Alarmstufe Rot – akuter Handlungsbedarf – besteht, wenn Sie wissen oder den Eindruck haben, dass ein Mitarbeiter potentiell gefährliche, jedenfalls aber geschützte Informationen unerlaubt nach außen getragen hat oder dies zu tun beabsichtigt.
Was ist dann zu tun?
Es kommt natürlich sehr stark darauf an, welcher Art die nach außen getragenen Informationen sind bzw. welcher Art sie sein können. In welchem Umfang waren die Informationen schon der Leitung bekannt ? Besteht weiterer Informationsbedarf hinsichtlich des Gegenstands der Informationen (also insbesondere dem im Unternehmen angesiedelten Risiko) oder des Ziels der Informationen ? Besteht noch die Möglichkeit offener Kommunikation mit dem (möglichen) Hinweisgeber ?
Wenn diese und weitere Vorfragen geklärt sind (Informationsbeschaffung), kommt es darauf an, das Risikopotential einzuschätzen, wie es sowohl von der gemeldeten Situation als auch von der Meldung selbst ausgehen kann, um sodann Handlungsalternativen auszuarbeiten.
Handlungsalternativen sind meist u.a. zu folgenden Punkten zu entwickeln:
- Eindämmung der bestehenden Risiken auf ein vertretbares Maß,
- Vorbeugung eines erneuten akuten hohen Risikos,
- Aufnahme der Kommunikation sowohl mit dem Whistleblower als auch mit interner und externer Öffentlichkeit,
- Konfliktbearbeitung
Für die meisten der hier genannten Schritte ist Beratung nötig, die in größeren Unternehmen teilweise mit Bordmitteln geleistet werden kann, sobald erkannt ist, wie es überhaupt soweit kommen konnte. Wo wenig spezialisiertes Wissen zu den Themen Risikomanagement, Kommunikation, Krisen- und Konfliktmanagement und den jeweiligen Rechtsgebieten in der Organisation vorhanden ist, sollte der nötige Sachverstand von außen hinzugezogen werden. In jedem Fall sind in dieser Situation stets sofort Maßnahmen zu ergreifen. Ob in den ersten Stunden (!) ein Berater hinzugezogen werden sollte, oder ob es reicht, dies noch nach wenigen Tagen nachzuholen, sollte nur davon abhängig sein, ob wenigstens die sichere Einschätzung vorhanden ist, welche Sofortmaßnahmen sicher mit Bordmitteln möglich sind, ohne dass klar zusätzliche, schwer rückgängig zu machende Schäden entstehen. Diese liegen übrigens nicht selten ausgerechnet in einer Verschärfung der Kommunikationssituation.
Björn Rohde-Liebenau, RA und Mediator, der Sie entweder unmittelbar beraten kann, oder Ihnen in komplexeren Fällen hilft, das richtige Beratungskonzept zusammenzustellen, erreichen Sie telefonisch unter (040) 2266 0 6620 oder per e-mail.
2. Die Idealsituation für eine erfolgreiche Beratung besteht eigentlich dort, wo in einer Organisation im Rahmen des Risikomanagement selbst erkannt wurde, dass die Strukturen für Kommunikation über Risiken verbessert werden müssen. Oft finden wir uns dann in einer Situation, wo erkennbar ist, dass es jederzeit zu Whistleblowing kommen kann – das ist aber Alarmstufe Orange. Das abzuklären ist schon Teil der Beratung. Vor akuten (Not-) Maßnahmen wird hier die Erstellung bzw. Verbesserung eines interaktiven Risikomanagements und einer Regelung über Whistleblowing im Mittelpunkt stehen. Individueller Bedarf kann vorrangig erfüllt werden. Auf die jeweilige Situation zugeschnittene Regeln und Strukturen zur verbesserten internen Risikokommunikation einschließlich des Schutzes von Hinweisgebern vor Repressalien werden zusammen mit allen Beteiligten in der Organisation ausgearbeitet.
Schließlich gibt es zwei wichtige Möglichkeiten außerhalb der Strukturen des Risikomanagements mit dem Thema zu arbeiten:
3. Mediation: In dem Konflikt, der sich aus der Whistleblowing-Situation bzw. aus der regelmäßig vorangegangenen Kommunikationskrise ergibt, besteht am ehesten dann die Aussicht darauf zu retten, was zu retten ist, wenn die Beteiligten bereit sind, sich auf das strukturierte Verfahren einzulassen, das sich Mediation nennt – oder der weniger strukturierten Unterstützung durch einen Konfliktlotsen. Björn Rohde-Liebenau steht als Mediator mit besonderem fachlichen Hintergrund und als Konfliktlotse zur Verfügung, soweit er in gleicher Sache noch nicht von einer der Parteien als Rechtsanwalt beauftragt worden ist.
4. Schulung bzw. Training ist besonders dann sinnvoll,
- Wenn bereits Bordmittel vorhanden sind, deren Anwendung im Zusammenhang mit dem Whistleblowing und seinem Umfeld eingeübt oder vertieft werden soll, oder
- Wenn ein Konsens unter Einbeziehung der ganzen Organisation (evtl. auch externer Beteiligter) über den Umgang mit Risikokommunikation erzielt werden soll, oder
- Wenn zunächst das Problem und die konkrete Risikolage erst richtig erfaßt werden sollen.
In diesen Fällen, aber auch um sich besser kennenzulernen, reichen die Angebote von einem kurzen Beratungsgespräch für eine Person über ein Seminar im kleinen Kreis (von 2 – 8 Teilnehmer) bis hin zu mehrtägigen Seminaren für ganze Abteilungen (6 – 60 Teilnehmer). Dazu nehmen Sie am besten per e-mail oder Telefon Kontakt auf.

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