Whistleblowing

Ihr Unternehmen ist darauf angewiesen, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen. Das ist nicht nur entscheidend im Wettbewerb, sondern schlicht eine rechtliche und wirtschaftliche Anforderung. Wir meinen, diese Anforderung ist nur erfüllt, wenn das Wissen der Mitarbeiter wirklich verfügbar ist. Neben einer guten Kommunikationskultur, ist dazu ein so genanntes Whistleblowing System heute üblich. Der DIHK empfiehlt seit 2008 auch kleinen und mittleren Unternehmen ausdrücklich, ihre Whistleblowing Systeme mit einem Rechtsanwalt als externem Ombudsmann zu versehen.

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Optimierung. RA Rohde-Liebenau bietet sich als Whistleblowing Ombudsmann Ihres Unternehmens an.

Wir optimieren Ihr bestehendes System – denn nach unserem Verständnis hat JEDES Unternehmen bereits ein Whistleblowing System, wenn auch zumeist ein sehr verbesserungsfähiges. Whistleblowing, das sich auch hinter dem „Kommissar Zufall“ verbergen kann, ist oft eine letzte Warnung. Viel früher steht glücklicherweise meist der Gang zum Vorgesetzten. Zum „System“ gehören im übrigen

  • alle offiziellen und alle faktisch nutzbaren Kommunikationskanäle;
  • alle expliziten und ungeschriebenen Regeln über deren Nutzung;
  • kommunikative Filter und Verstärker;
  • die Management Infrastruktur (Governance, Compliance, Risk);
  • die Konfliktkultur;
  • die kommunikativen Fähigkeiten der Beteiligten;
  • und ein sorgsam zu pflegendes Vertrauen (Loyalität).

Wenn sich bei Ihrer Hotline kein Whistleblower meldet, könnte es daran liegen, dass andere, interne Kanäle gut genutzt werden – oder es besteht ein Engpass, den die Hotline nicht beseitigt. Wir untersuchen das für Sie, denn Kommunikationswege müssen neu definiert werden, wenn sie nicht genutzt werden. Wir werden Ihnen nur Werkzeuge empfehlen, die einen Engpass beseitigen. Die richten wir dann so bei Ihnen ein, dass sie ins bestehende System passen.